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Blaue Plakette Allgemeine Informationen

Fahrverbote für Dieselfahrzeuge

Fahrverbotsschild Zone Hamburg

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018 können Städte und Kommunen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen.
Da Städte und Kommunen bei der Kontrolle von Dieselfahrzeugen nur für den ruhenden Verkehr zuständig sind und nicht für den fließenden Verkehr, haben diese durch ihre Ordnungsämter auf einem für Dieselfahrzeuge gesperrten Streckenabschnitt keine Möglichkeit der Kontrolle. Ausgenommen der Fall, dort geparkte Fahrzeuge sollen überprüft werden. Von daher bleibt es also alleine die Aufgabe der Polizei, unberechtigt fahrende Dieselfahrzeuge zu überprüfen, um ein Fahrverbot für alle oder Teile von EURO-Klassen durchzusetzen.

Da sich die Polizei wohl kaum an roten Ampeln positionieren wird, um die dort auf grün wartenden Fahrzeuge zu begutachten, bleibt also nur die allgemeine Fahrzeugkontrolle oder das stichprobenartige Herauswinken und das Überprüfen einzelner Fahrzeuge.

Zu einem angeordneten Fahrverbot einer Kommune/Stadt gehören übrigens nicht nur Ausnahmeregeln, sondern auch genau definierte weitere detaillierende Regeln. Insbesondere zu welchen Uhrzeiten und an welchen Wochentagen das Fahrverbot die Fahrzeuge ausschließt.
Des Weiteren, für welche Fahrzeugtypen und für welche EURO-Klassen von Fahrzeugen das Verbot angewendet werden soll. Weiterhin könnte man zusätzliche Fahrzeuge ausschließen, deren besondere Technik (z. B. Direkteinspritzer) gleich mit aus der Zone verschwinden soll.

Eine Besonderheit, die zu regeln ist, ist auch der Umgang mit Anliegern und Besuchern. Da Anlieger aller Wahrscheinlichkeit nach Ausnahmegenehmigungen beantragen und bekommen können, bleibt die Problematik der Besucher.
Welches Ordnungsamt will hier wie eine Kontrolle durchführen, ob es sich um einen regulären Besuchstermin in der Zone oder einen strategischen Stopp beim Bäcker handelt, um mit dem EURO-3 Diesel unbehelligt durch die Zone zu kommen?

Ohne Plaketten keine effektiven Kontrollen möglich

Alle vorgenannten und weitere Fragen und Problemfälle könnten mit der Einführung einer blauen Plakette gelöst werden. Ohne diese Plakette kann eine Kontrolle des ruhenden und des fließenden Verkehrs so gut wie nicht erfolgen.
Eine wirklich effiziente und auch faire Kontrolle des ruhenden und fließenden Verkehrs zur Überwachung eines Fahrverbotes wird also ohne Blaue Plakette nicht möglich sein.

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Das Verfahren um ein Dieselfahrverbot in Stuttgart, Düsseldorf und weitere potenzielle Städte Deutschlands ist entschieden. Die Deutsche Umwelt Hilfe DUH hatte für eine bessere Luftreinhaltung und einem möglichen Dieselfahrverbot von Kommunen vor dem Bundesverwaltungsgericht am 27.02.2018 geklagt und Recht bekommen.

Jetzt kann davon ausgegangen werden, dass es in Stuttgart, Düsseldorf und weiteren Städten noch im Jahr 2018 Dieselfahrverbote geben wird, welche bestimmte zu definierende Zonen (blaue Zonen) oder Straßen betreffen werden.
Ob von einem Dieselfahrverbot nur die EURO-Klassen 1-5 oder auch die EURO-Klasse 6b/6c betroffen sein werden, wird sich bis noch in 2018 entscheiden.

Es ist zu erwarten, dass sich nunmehr auch andere Städte wie München, Berlin, Düsseldorf, Osnabrück, Stuttgart oder weitere für ein Verbot von Dieselfahrzeugen entscheiden werden, da diese nun durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes hierzu die Möglichkeit bekommen haben.

Insofern kommen auf Dieselfahrer schwere Zeiten zu. Nicht nur der bereits begonnene Wertverlust ihrer Fahrzeuge beschleunigt sich sondern es stellt sich die Frage, wie und welche EURO-Klassen überhaupt noch sicher sind und in welche Städte in Zukunft einfahren dürfen.