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Blaue Plakette FAQ Häufige Fragen Stickoxid in der Umweltzone

Feinstaub und Stickoxid in Umweltzonen

Heutige Umweltzonen in Deutschland regeln über die Zuteilung von Umweltplaketten / Feinstaubplaketten die Zufahrt für den Straßenverkehr und sollen damit bisher das Problem Feinstaub reduzieren, aber noch nicht die Problematik der Stickoxide.
Dabei geht es also vorwiegend um die Rußpartikelemissionen aus Diesel-Fahrzeuge und bisher nicht um ein Gas wie Stickstoffdioxid. In die Umweltzonen dürfen damit bisher nur Fahrzeuge einfahren, die einen klar definierten Abgasstandard erreichen. Welchen Abgasstandard ein Fahrzeug einhält, zeigt die Farbe einer Feinstaubplakette an (rot, gelb oder grün).
Bei den Diesel-Fahrzeuge steht rot hierbei für den Abgasstandard Euro 2 für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sowie Euro 2 für Lkw und Busse. Gelbe Plakette für Diesel-Fahrzeuge sind an Euro 3 gebunden und grüne Plaketten an die Euro 4 Norm, was in der Regel bei einem Diesel-PKW ein Baujahr von mindestens 2006 bedeutet.
Hingegen erhalten Benzin-Fahrzeuge eine grüne Plakette bereits, wenn sie über einen Katalysator verfügen, also ab der Euro 2 Norm, was in der Regel ein Baujahr ab 1993 bedeutet.
Damit wird klar, dass die existierenden Umweltzonen in Deutschland nichts mit Stickoxiden zu tun haben und es deswegen derzeit keine rechtliche Grundlage gibt, Fahrzeuge aus Umweltzonen auszuschließen, die hohe Stickoxid-Emissionen verursachen.