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Blaue Plakette FAQ Häufige Fragen Klagen und Klageerfolge gegen NOₓ

Aktuelle Klagewelle gegen NO2-Belastung

Wer klagt?
In Deutschland wurden mehrere Städte verklagt, weil sie die Grenzwerte für Stickoxid im Jahresmittelwert überschreiten. Die meisten Klagen werden von der Deutschen Umwelthilfe DUH geführt, die eine nichtstaatliche Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation ist. Ende 2017 führte die DUH mehr als ein Dutzend Klagen gegen Städte.
Neben der Deutschen Umwelthilfe hat auch der Verkehrsclub Deutschland (VCD) Klagen gegen mehrere Kommunen eingeleitet. Beide Organisationen kooperierten beispielsweise bei der Klage gegen die Stadt München, welche bereits im Jahr 2016 entschieden wurde. Der VCD ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein, der für eine zukunftsfähige und umweltfreundliche Verkehrspolitik eintritt.

Wer wird verklagt?
Laufende Verfahren gibt es derzeit gegen mehr als ein Dutzend Städte, darunter Berlin, Hannover und Köln. Außerdem wurden drei Städte bereits erfolgreich auf die Überarbeitung ihrer Luftreinhaltepläne verklagt: München, Düsseldorf und Stuttgart.
Zudem veröffentlichte der Spiegel Online im August 2017 eine lange Liste von über 30 Kommunen, die ebenfalls im Visier der DUH stünden.

Andauernde Klageerfolge gegen die Stickoxidbelastung

Bereits im Dezember 2015 entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass auf der Bundesstraße 2 in Berlin-Weißensee auf einem 900 Meter langen Teilstück nur noch mit Tempo 30 gefahren werden dürfte. Diese Entscheidung hatte ein Anwohner durch seine Klage gegen die hohen Stickoxidwerte erwirkt.
Ein Jahr später gewann die DUH das Verfahren wegen Überschreitung der Luftqualitätswerte gegen die Stadt Düsseldorf, welche daraufhin Dieselfahrverbote einführen und ein Zusatzschild entwickeln sollte. 2017 folgte ein weiteres richtungweisendes Urteil, als das Stuttgarter Verwaltungsgericht Dieselfahrverbote deutlich zur Luftreinhaltung empfahl. Beide Entscheide wurden jedoch durch Sprungverfahren vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gebracht und dort erst im Februar 2018 endgültig entschieden.
Auch München wurde zur Überarbeitung des Luftreinhalteplans durch das Gericht gezwungen. Da die Stadt jedoch immer noch keine Dieselfahrverbote einplante, musste sie bereits mehrfach Zwangsgelder zahlen.

Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

Am 27.02.2018 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass Dieselfahrverbote rechtlich möglich seien und verpflichtete somit die oben genannten Städte, den Aufforderungen der Gerichte nachzukommen und Dieselfahrverbote einzuführen. Nun wird bundesweit darüber nachgedacht derlei Maßnahmen in die Luftreinhaltepläne aufzunehmen, da abzusehen ist, dass die DUH auch weitere Klagen gewinnen kann. Aus diesem Grund schaltet sich auch die Bundesregierung ein, um eine gemeinsame nationale Lösung zu finden, die eine Blaue Plakette sein könnte.