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Die tschechische Emissions-Plakette kommt!

Alle Informationen rund um geplante Umweltzonen

Ab 2020/2021 kommt die tschechische Emissions-Plakette Emisni-Plaketa - Einführung wohl zuerst in Prag!
Ab 2020/2021 wird in Tschechien die Emissions-Plakette „Emisni-Plaketa“ eingeführt. Die Emissions-Plakette ist verpflichtend für PKW, LKW, Busse und Motorräder.

Ab diesem Datum können auch in jeder tschechischen Stadt sogenannte emissionsarmen Zonen, also Umweltzonen eingerichtet werden, so wie dies bereits die Hauptstadt Prag festgelegt hat.
Die Einführung der emissionsarmen Zonen wird durch den § 14 des Gesetzes Nr. 201/2012 Slg., über den Schutz der Luftreinheit festgelegt sowie durch eine Regierungsverordnung Nr. 56/2013 Slg. über die Einstufung von Straßenkraftfahrzeugen nach einzelnen Emissionskategorien und dann zugeordneten Farben der Emissionsplaketten.

Im Wesentlichen wird erwartet, dass die Emissionsklassen EURO 3 (gelbe Plakette) nur bis 31.12.2022 in die Umweltzonen einfahren dürfen, wie es auch die Hauptstadt Prag geregelt hat. Ab dem 01.01.2024 werden dann in weiten Teilen des Landes wahrscheinlich nur noch grüne Emissions-Plaketten erlaubt sein. In jedem Falle liegt eine endgültige Entscheidung für ein Einfahrverbot für gelbe Emissions-Plaketten im Ermessen der jeweiligen Stadt.

Die Einrichtung der emissionsarmen Zonen wird durch Rechtsvorschriften auf dem Gebiet jeder Gemeinde in der Tschechischen Republik geregelt. Die konkreten Bedingungen einer Umweltzone  werden von den jeweiligen Gemeinden durch eine allgemein verbindliche Verordnung geregelt, die die Größe und die Grenzen der emissionsarmen Zonen auf ihrem Gebiet definiert.
Die Umweltzonenschilder sind Einfahr-Verbots-Schilder, die dann wiederrum die Emissionsplaketten anzeigen, die dennoch einfahren dürfen. Die Aufhebung einer Emissionszone wird mit einem entsprechenden Schild angezeigt.
Fährt ein Fahrzeug ohne richtige Emissionsplakette in eine Umweltzone, so begeht er eine Ordnungswidrigkeit und zahlt im Falle einer Kontrolle durch die Polizei eine Geldbuße von 1.500-2.500 Tschechischen Kronen (55-95 Euro).

Fahrzeuge die einem Anwohner in einer Umweltzone zugehörig, sind müssen keine Emissionsplakette an ihrem Fahrzeug haben und auch nicht erwerben. Weiterhin gibt es umfangreiche Ausnahmeregeln für Sonderfahrzeuge wie z. B. Rettungsdienstfahrzeuge, Postfahrzeuge, Müllabfuhr-Fahrzeuge, kommunale Fahrzeuge und Fahrzeuge von Behinderten.

Weitere und aktuelle Informationen erhalten Sie demnächst auf dieser Webseite.

Achtung: Copyright der Emissions-Plakette Emisni-Plaketa liegt bei EES European Eco Service GmbH. Private Nutzung erlaubt. Jegliche gewerbliche Nutzung nur mit schriftlichem Einverständnis von EES European Eco Service GmbH.

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