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In Deutschland sind Dieselfahrverbote beschlossen worden

Im Jahre 2018 werden in mehreren deutschen Städten Diesefahrverbote umgesetzt

Das Urteil: Gesundheit geht vor Mobilität!

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27.02.2018 beschlossen, dass Dieselfahrverbote in besonders belasteten Stadtzentren rechtlich möglich sind. In Leipzig wurden die Sprungverfahren der Länder Nordrhein-Westfahlen und Baden-Württemberg entschieden. Nun steht fest, dass Dieselfahrzeuge, die besonders viel Stickoxid ausstoßen, vom Verkehr ausgeschlossen werden dürfen. Doch wie diese Maßnahme durchgesetzt wird, bleibt während der nächsten Wochen abzuwarten. In jedem Fall müssen nun Stickoxidschleudern in Zukunft von sauberen Fahrzeugen unterschieden werden, womit die Einführung einer Blauen Plakette unausweichlich scheint! Für ihre Nutzung bleiben dann allerdings unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten: Sollen Fahrverbote dauerhaft gelten und für alle Fahrzeuge? Soll nur der Wirtschaftsverkehr vom Verkehr ausgeschlossen werden oder gerade dieser nicht? Könnten Fahrverbote auch nur temporär im Falle von Luftverschmutzungsspitzen gelten, so wie wir es aus dem Nachbarland Frankreich kennen?

Stickoxid – absurde Debatte um Grenzwerte

Anfang 2019 sprang Bundesverkehrsminister Scheuer verzweifelt auf die erhobene Kritik an den aktuellen Grenzwerten für Stickoxide an. Es hieß, Lungenspezialisten hätten herausgefunden, dass von der WHO und der EU entwickelte und erforschte Grenzwerte eigentlich totaler Unsinn seien. Um dies zu veranschaulichen, wurde ein Vergleich mit Kettenrauchern gezogen. Der Vergleich sollte zeigen, dass Raucher in nur wenigen Monaten genauso viel Stickoxid inhalierten wie Menschen, die seit 80 Jahren an einer viel befahrenen Straße leben. Das Thema Luftverschmutzung sei also gar nicht so schlimm, wie immer behauptet. Nun mussten sich die Experten jedoch einen peinlichen Fehler eingestehen: Sie hatten veraltete Werte verwendet, aus denen falsche Berechnungen entstanden. Der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hatte die falschen Zahlen ohne eingehende Prüfung durch sein Ministerium akzeptiert und weiterverbreitet. Nun zeigt die Geschichte die unseriöse Seite in Scheuers Arbeitsweise. Für einen Kommentar stand der Minister noch nicht bereit.
Was kam letztendlich bei der Studie der Lungenfachärzte zu den Auswirkungen der Luftverschmutzung heraus? Ein gesunder Mensch, der seit 80 Jahren an einer Hauptverkehrsader mit Schadstoffbelastung lebt, atmet etwa genauso viele Schadstoffe ein wie Kettenraucher in 30 Jahren. Mit anderen Worten, die Bewohner einer Hauptstraße atmen unfreiwillig Abgase im Wert von etwa 10 Zigaretten pro Tag ein. Eine Menge, die vom Körper nicht so leicht abgebaut werden kann. Die Grenzwerte nicht ernst zu nehmen, heißt deshalb einen Teil der Bevölkerung zu unfreiwilligen Rauchern zu verurteilen. Diese Wirklichkeit anzuzweifeln oder zu verdrängen, setzt das Bundesministerium harter Kritik aus.

In Essen und Gelsenkirchen kommen Fahrverbote

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am 15.11.2018 zwei weitere Städte zur Einführung von Dieselfahrverboten verurteilt. Auf Grund der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) müssen die Grenzwerte für Stickstoffdioxid nun so schnell wie möglich eingehalten werden. Ab dem 01.07.2019 sind in Essen 18 Stadtteile von Dieselfahrverboten betroffen und Dieselfahrzeuge unter Euro 5 sowie Benzinfahrzeuge unter Euro 3 werden vom Verkehr ausgeschlossen. Außerdem steht bereits fest, dass die Fahrverbote ab dem 01.09.2018 verschärft werden und dann auch für Euro-5-Fahrzeuge gelten. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist besonders wichtig, da sich die Fahrverbote erstmals in Deutschland auch auf eine Autobahn erstrecken (die A-40 bei einer Wohnsiedlung in Essen-Frohnhausen). In Gelsenkirchen ist insbesondere die Kurt-Schumacher-Straße stark mit Stickoxiden belastet, weshalb Dieselfahrzeuge unter Euro 6 und Benzinfahrzeuge unter Euro 3 vom Verkehr ausgeschlossen werden. Mit dieser Entscheidung wird auch eine Botschaft an die Bundesregierung gerichtet: Trotz Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind Dieselfahrverbote im Hinblick auf die Gesundheit der Bevölkerung verhältnismäßig und wichtig, auch wenn der Stickoxidspiegel unter 50µg/m³ liegt. Wann kommt die Blaue Plakette?

Köln und Bonn: Gericht ordnet weitere Fahrverbote an

Nach dem Entscheid des Verwaltungsgerichts Köln am 08.11.2018 reihen sich auch die Rheinmetropole und Bonn in die Reihe der Städte ein, welchen Dieselfahrverbote vom Gericht angeordnet wurden. Die Deutsche Umwelthilfe DUH klagte gegen beide Städte gemeinsam wegen der dauerhaften Überschreitungen der Grenzwerte für Stickoxid. Im ersten Quartal 2018 wurden diese erneut mehrmals überschritten und erreichten mit einem Monatsmittelwert von 53,1 µg/m3 bis zu 132% des vorgegebenen Grenzwertes. Dies bewog das Gericht, für die Gesundheit der Anwohner und gegen einen uneingeschränkten Verkehr zu entscheiden. In Köln sollen bereits im April 2019 innerhalb der Umweltzone Diesel der EURO-Klasse 4 nicht mehr fahren dürfen. Ab September 2019 sollen dann auch EURO-5 draußen bleiben. In Bonn wird die Sache noch komplizierter, weil auf der Belderberg Straße nur Diesel der EURO-4 Norm, auf der Reuterstraße hingegen auch die EURO-5 Norm vom Verkehr ausgeschlossen wird. Benziner der EURO-Klassen 1 und 2 dürfen dann auf beiden Bonner Straßenzügen nicht mehr fahren.

Temporäre Fahrverbote in Mainz?

Das Verwaltungsgericht Mainz hat am 25.10.2018 entschieden, dass die Stadt ihren Luftreinhalteplan überarbeiten und Dieselfahrverbote vorbereiten muss. Eine Gnadenfrist ist der Stadt gewährt worden: Sollten die Grenzwerte für Stickoxid im ersten Halbjahr 2019 eingehalten werden, so kann das Fahrverbot noch abgewendet werden. Gibt es jedoch keine eindeutige Verbesserung, so folgen Fahrverbote zum 01.09.2019. Deswegen muss Mainz auch bis April 2019 einen überarbeiteten Luftreinhalteplan vorlegen, der Fahrverbote vorbereitet. „Denkbar seien etwa Verbote für bestimmte Fahrzeuge bei bestimmten Messwerten in der Zukunft“, sagte Richterin Stefanie Lange und gab damit den Startschuss zu temporären, wetter- und luftabhängigen, schwer kontrollierbaren Einzellösungen für das Dieselproblem.
Würden Fahreinschränkungen wie vom Gericht angemerkt nur bei besonders schlechter Luftqualität kommen, so stellen sich viele Fragen: Welche Grenzwerte gelten für ein temporäres Fahrverbot? Wer entscheidet und gibt das Fahrverbot öffentlich bekannt? Wie werden Fahrer effektiv und zeitgerecht über das Fahrverbot informiert?
Mit dieser Einzellösung wäre die ohnehin bestehende Verwirrung bei Deutschlands Autofahrern perfekt. Sechs Städten wurden Dieselfahrverbote von den Gerichten vorgeschrieben. Bisher weigert sich die Bundesregierung jedoch eine einheitliche Markierung für saubere Fahrzeuge freizugeben.

Fahrverbote für Berlin angeordnet!

Das Verwaltungsgericht in Berlin hat heute am 09.10.2018 Dieselfahrverbote für insgesamt 11 Straßenabschnitte auf 8 Straßen angeordnet. Darüber hinaus müsse das Land Berlin viele weitere Fahrverbotszonen prüfen.
Die besonders belastetsten und vom Fahrverbot betroffenen Straßen sind: Leipziger Straße, Reinhardstraße, Brückenstraße, Friedrichstr., Kapweg, Alt Moabit, Stromstraße und Leonorenstraße.
Das Fahrverbot gilt für alle Dieselfahrzeuge mit den Euronormen 0 bis 5 ab dem 01.07.2019, sofern die Senatsverwaltung für Verkehr nicht in Berufung geht. Für Anwohner und Handwerker soll es aber zeitlich begrenzte Ausnahmen geben, so das Gericht.

Berufungsverfahren gegen Frankfurter „Blaue Umweltzone“

Nach dem Urteil des Wiesbadener Verwaltungsgericht zeigte sich die Frankfurter Stadtverwaltung zunächst einsichtig und gab bereits erste Pläne für ein kommendes Dieselfahrverbot sowie die Ausdehnung der „Blauen Umweltzone“ bekannt. Nun entschied die Hessische Landesregierung jedoch, Berufung beim Kasseler Verwaltungsgericht einzureichen. Die Maßnahmen seien unverhältnismäßig, besonders weil es so viele Dieselfahrzeuge in Deutschlands „Dieselhauptstadt“ gibt. Laut Verkehrsdezernent Oesterling seien in Frankfurt und im Umland über 100.000 Fahrzeuge vom Fahrverbot betroffen. All diesen Fahrzeugen die Einfahrt nach Frankfurt am Main zu verbieten, sei unverhältnismäßig. Andererseits sind es eben diese 100.00 Fahrzeuge, die weiterhin die Luft mit Stockoxiden verschmutzen und der Gesundheit der Bürger schaden werden. Was dabei herauskommt und ob sich die städtische Verwaltung durchsetzen wird, bleibt abzuwarten.

Passivität bei Luftverschmutzung: Bayerns Verwaltungsgericht prüft Erzwingungshaft

Das Gericht hatte die Stadt München zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans unter Beachtung von Dieselfahrverboten verurteilt. Seit über einem Jahr wird diesem Gerichtsurteil jedoch keine Folge geleistet. Die Landesregierung hätte dies sogar von Oben untersagt. Aus diesem Grund, mussten bereits mehrmals Strafgelder gezahlt werden, was allerdings nichts an der Sachlage änderte. Nun will sich das Bayrische Verwaltungsgericht nicht länger vorführen lassen und beantragte beim europäischen Gerichtshof die Möglichkeit einer Erzwingungshaft gegen hohe Politiker prüfen zu lassen. Was bedeutet das? Die Erzwingungshaft ist ein Beugemittel, dass angewandt wird, wenn ein Gerichtsurteil nicht durchgeführt wird. Die Haft kann dabei 6 bis 12 Wochen dauern. Ob bayrische Politiker letztendlich in Haft genommen werden oder nicht, der Streit mit der Justiz ist so kurz vor den Landtagswahlen höchst unwillkommen. Der politische Druck ist hoch und das ganze Spiel sicher auch ein Fingerzeig in Richtung anderer Städte und Landesregierung, die sich bisher weigern, Gerichtsurteile durchzusetzen.

Stuttgart: Dieselfahrverbote ab Januar 2019

In Baden-Württemberg hat sich die grün-schwarze Koalition endlich auf Fahrverbote für die Landeshauptstadt Stuttgart geeinigt. Ab Januar sollen alle Dieselfahrzeuge der EURO-Klassen 0 – 4 vom Verkehr ausgeschlossen werden. Die Grenzen der alten Umweltzone sollen auch für diese Fahrverbote gelten. Gegen den ausdrücklichen Wunsch des Stuttgarter Verwaltungsgerichts, werden Dieselfahrverbote für EURO-5-Fahrzeuge bisher noch nicht geplant. Die Politiker hoffen, dass die erste Stufe der Maßnahme ausreicht, um die Luftqualität deutlich zu verbessern und somit weitere Fahrverbote hinfällig werden. Ob das so funktioniert ist fraglich. Eine weitere Frage bleibt ebenfalls bestehen: Wie soll das Fahrverbot geprüft werden? Eine einheitliche Markierung der Dieselfahrzeuge wie zum Beispiel durch eine blaue Plakette gibt es noch nicht, deswegen könnte man Verstöße bisher nur durch Fahrzeugkontrollen identifizieren.

ÖPNV möglicherweise bald kostenfrei?

In einem Brief an die EU teilte die Bundesregierung mit, über deutschlandweiten, kostenlosen Nahverkehr nachzudenken. In 5 Städten soll dieses Projekt nun getestet werden. Bis dann eine Entscheidung getroffen wird, kann es noch lange dauern. Um kurzfristig die Luftqualität in Deutschlands Städten zu verbessern, scheint diese Idee also nicht geeignet, denn auch die finanzielle Lage ist noch weithin ungeklärt. Bisher geht man davon aus, dass der Staat künftig 12 Milliarden Euro für das Projekt ausgeben müsste. Will man aber mehr Autofahrer vom ÖPNV überzeugen, müssten mehr Busse, Bahnen, Fahrer und Aufsichtspersonal eingeplant werden. Bis diese Infrastruktur zur Verfügung steht, dauert es einige Zeit und die Kosten werden sogar noch steigen! Aus diesem Grund lässt sich an der Ernsthaftigkeit der Idee zweifeln, die nur die anstehende EU-Klage abwenden soll. Kurzfristig braucht es zur Verbesserung der Luftqualität jedoch Dieselfahrverbote, die den dreckigsten Verkehr von Deutschlandstraßen entfernen.

NRW erwartet Dieselfahrverbote!

Köln, Wuppertal, Düsseldorf – das sind Städte mit der höchsten Luftverschmutzung in NRW, die hauptsächlich durch starken Autoverkehr zustande kommt.
In Düsseldorf sollen alleine 46.000 Pendler täglich mit dem Auto zur Arbeit fahren. Davon müssten rechnerisch wenigsten 5.000 vom Verkehr ausgeschlossen werden, um Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxid in den Griff zu bekommen.
Aus diesem Grund kommt Regierungschefin Brigitta Radermacher zu dem Schluss, dass man um Verbote bestimmter Fahrzeuge zu bestimmten Zeiten wahrscheinlich nicht herumkomme. Die Landeshauptstadt Düsseldorf wartet derzeit auf den Bescheid des Bundesverwaltungsgerichts, dass über rechtliche Voraussetzungen für Dieselfahrverbote entscheiden soll. Andererseits hofft man auf eine kurzfristige Einführung der Blauen Plakette, welche wenigsten den sauberen EURO-6-Dieseln die Fahrt weiterhin erlauben würde. Andernfalls, müsste man zu generellen Dieselfahrverboten greifen.
In 60 von 127 Messstellen in Nordrhein-Westfalen werden die zulässigen Jahresmittelwerte von 40 µg/m3 überschritten. Neben Einschränkungen im Verkehr, werden auch Maßnahmen im Bereich Binnenschifffahrt angestrebt, da dieser Sektor ebenfalls mit einem Anteil von 7% zur Luftverschmutzung beiträgt.

Dieselfahrverbot zum 1. Januar 2019 in Stuttgart gerichtlich bestätigt! - Die App zum Dieselfahrverbot ab sofort kostenlos verfügbar!

Täglicher Status der Einfahrberechtigung für jede Zone und Plakettenart in Europa im Web und als App
Die interaktive und zoombarer Form dieser Umweltzonenkarte finden Sie in unserer kostenlosen Green-Zones-App
Die jeweiligen lokalen Regelungen einer europäischen Umweltzone in 5 Sprachen

Die  Deutsche Umwelt Hilfe DHU hat das von ihr angestrengte Verfahren für eine bessere Luftreinhaltung und ein Dieselfahrverbot in Stuttgart gewonnen.

Ein entsprechendes Urteil ist NUN vom zuständigen Verwaltungsgericht am 28. Juli 2017 bestätigt worden. Aus diesem Grunde ist auch davon auszugehen, dass es in der Stadt Stuttgart ab 1. Januar 2019 ein Dieselfahrverbot geben wird, welches noch zu definierende Straßenabschnitte oder Zonen betreffen wird.

Zu erwarten ist, das bis Ende des Jahres festgelegt wird, welche EURO-Klassen welcher Typen von Dieselfahrzeugen dennoch in die Dieselverbotszonen einfahren dürfen oder ob es tatsächlich ein generelles Dieseleinfahrtsverbot - auch für EURO-6 Diesel - geben wird.

Es kann nun davon ausgegangen werden, das AUCH andere Städte wie Hamburg, München und Berlin durch vergleichbare Urteile von Verwaltungsgerichten weitere Dieselfahrverbotszonen einrichten werden, bzw. dazu gezwungen werden.

Damit diese ständig oder temporär eingerichteten Dieselfahrverbotszonen erkannt, bzw. umfahren werden können  oder aber mit dem richtigen Fahrzeugtyp und/oder Plakette durchfahren werden können, bedarf es der Green-Zones-App. Hier Info über die Funktionsweise der Green-Zones App. Direktdownload für Android in 5 Sprachen hier im Google-Play-Shop.

Dieselfahrverbote werden vorraussichtlich in mehreren großen Städten Deutschlands entstehen. In welchen Städten dies laut Meldungen von Medien geschehen könnte, bzw. bereits beschlossen ist und wie der Stand dazu ist, finden Sie hier  ...
Fahrverbotszonen für Dieselfahrzeuge können ständig gültig sein odr nur temporär (Wetterbedingt). Wer mit welchem Dieselfahrzeugtyp wann in welche europäische NOx- oder Feinstaubzone einfahren darf, zeigt die Green-Zones-App ...
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Wie und in welcher Form soll ein Dieselfahrverbot in deutschen Städten überwacht werden? Dies ist nur mit der Blauen Plakette möglich, die dann den Benzifahrzeugen und ggfs. sauberen Dieselfahrzeugen zugeteilt wird. Alle Infos dazu hier ...

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